Auftraggeber: Bezirk Unterfranken
Bauvorhaben: Fachplanungsleistungen TGA im Rahmen des Bauunterhaltes für die Liegenschaften Bezirk Unterfranken im Raum Würzburg
Planungs-Leistungen: Fachplanung Technische Ausrüstung Los 1 HLS + Los 2 ELT
TED-Nummer: 369295-2025
> Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
Dienstag, 15.07.2025 / 10:00 Uhr
Abgabe für 1 oder 2 Lose jeweils getrennt zwingend über das angegebene online Vergabeportal.
Kurzbeschreibung:
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt Architektenleistungen für die Maßnahmen im Rahmen des Bauunterhalts „Technische Gebäudeausrüstung“ an den Liegenschaften des Bezirks im Raum Würzburg für die Jahre 2026 bis 2029 – getrennt nach HLS und ELT – zu vergeben.
Die Liegenschaften Raum bestehen aus: Orthopädische Klinik König-Ludwig-Haus, Zentrum für seelische Gesundheit am König-Ludwig-Haus (ZSG), Klinik am Greinberg (KaG), Bezirksverwaltung Würzburg, Dr. Karl-Kroiss-Schule Würzburg, Jugendbildungsstätte Unterfranken, Jakob-Riedinger-Haus, Würzburg, Teichwirtschaftlicher Beispielsbetrieb Maidbronn (Rimpar).
Im Wesentlichen handelt es sich um Hochbaumaßnahmen für Krankenhäuser und Heime oder vergleichbare Objekte.
Die Leistungen sind zu erbringen für Sanierungs- und Umbaumaßnahmen, Modernisierungen, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie (kleinere) Anbau- / Neubaumaßnahmen, mit einem Gesamtkostenvolumen von ca. 50 bis 500 TSD EUR brutto im Einzelfall.
Die Maßnahmen können sich auf ein Einzelgewerk beschränken oder mehrere zusammenhängende Baugewerke verschiedener Fachplanungen umfassen.
Die Qualitäten und die technische Ausrüstung sollen dem aktuellen Stand der Technik sowie den aktuellen Möglichkeiten einer verbrauchsoptimierten Bauweise entsprechen.
Beachtung und Einhaltung der geltenden Vorschriften, der einschlägigen Normen und Richtlinien für Krankenhäuser bzw. Betreuungseinrichtungen.
Die Fördergrundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind einzuhalten.