VgV – Erweiterung Grundschule Hattenhof | Objekt- und Fachplanungen

Auftraggeber: Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Bauvorhaben: Erweiterung Grundschule Hattenhof 

Es sind 4 eigene VgV ausgeschrieben:

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Objektplanung Gebäude und Innenräume
TED-Nummer: 580408-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

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Tragwerksplanung
TED-Nummer: 579197-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

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Fachplanung Techn. Ausrüstung – HLS
TED-Nummer: 579385-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

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Fachplanung Techn. Ausrüstung – Elektro
TED-Nummer: 579041-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

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Die Vergabeunterlagen stehen je Los für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter tender24.de 

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Schlusstermin für den Eingang aller Angebote oder Teilnahmeanträge je VgV getrennt am:
> Dienstag, 29.10.2024 / 10:00 Uhr
Abgabe zwingend über das angegebene online Vergabeportal je Los / VgV getrennt.

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Kurzbeschreibung für Alle Lose:

Der Landkreis Fulda beabsichtigt an der Grundschule Hattenhof den Erweiterungsneubau einer Ganztagsbetreuung mit Mensa und Betreuungsräumen sowie die Sanierung der Bestandsgebäude in Teilbereichen.
Die Baumaßnahme soll bei laufendem Schulbetrieb erfolgen, zunächst soll die Erweiterung errichtet werden und dann entwurfsbedingt die Maßnahmen im Bestand in mehreren Teilmaßnahmen.
Der Erweiterungsneubau ist als 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise geplant.
Entwurfsbedingt auch in Systembauweise als z.B. leichter Holzbau denkbar.
Das angrenzende Bestandsgebäude ist nicht unterkellert.
Im EG des Bestandes sollen die Sanitärbereiche umgebaut bzw. erneuert werden.
Die weiteren Maßnahmen im Bestand beschränken sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses des Neubaus auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich einschließlich dem großflächigen Austausch bzw. Erneuerung von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke).
Die technischen Installationen im Bestand werden nur dort ausgetauscht / erneuert, wo sie von den v.g. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen betroffen sind.
Die Außenfassade des Bestandes einschl. Bestandsfenster sowie das Dach sollen unberührt bleiben.
Die Freianlagen sollen grundsätzlich unverändert bleiben und werden lediglich in geringem Maße verändert bzw. entwurfsbedingt überarbeitet. Bereiche, die durch die Baumaßnahme tangiert sind, müssen wieder her-gestellt werden.

Die Baukosten (KG 200 – 600) werden nach einer Grobkostenermittlung mit ca. 4,28 Mio. € netto angenommen.
Derzeit sind keine Förderprogramme geplant. Mögliche Förderungen sollen im Rahmen der Planung geprüft werden.

Eine Beschreibung im Detail kann je VgV / je Los den Vergabeunterlagen – Anlage 01 entnommen werden.

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