X>VgV – Neubau Wohngebäude mit integrierter Förderstätte für behinderte Erwachsene in Kitzingen | TA HLS-Elt

Auftraggeber: Blindeninstitutsstiftung Würzburg
Bauvorhaben: Neubau Wohngebäude mit Förderstätte für behinderte Erwachsene 
VgV-Verfahren: Fachplanung Techn. Ausrüstung Los 1 HLS und Los 2 Elt
TED-Nummer: 2023/S 156-499110

ted.europa.eu
competitionline.de
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Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge ist:
Montag, 11.09.2023 – 10:00
Abgabe zwingend digital über E-Vergabe Plattform

Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter staatsanzeiger-eservices.de.

Kurzbeschreibung:

Die Blindeninstitutsstiftung beabsichtigt den Neubau eines Wohngebäudes mit integrierter Förderstätte für bis zu 24 blinde / sehbehinderte und mehrfach behinderte Erwachsene in der Kanzler-Stürtzel-Straße in Kitzingen.

Geplant ist ein mehrgeschossiges Gebäude (EG + 2 OG + SG) als L-förmiger Baukörper. Das Gebäude wird in Massivbauweise (Stahlbetondecken / -wände und Mauerwerkswände) errichtet.

Im Erdgeschoss befinden sich die Räume der Förderstätte. Die Obergeschosse 1 und 2 beherbergen die Räumlichkeiten der Wohnstätte. Im 3. Obergeschoss (Staffelgeschoss) befinden sich ein Mehrzweckraum und mehrere Therapieräume sowie die Räume für die Technik.

Das Flachdach soll zur regenerativen Energieerzeugung genutzt werden.

Besonderheiten Los 1 HLS

– Entwässerung im Trennsystem

– Retentionszisterne zur Aufnahme des anfallenden Regenwassers auf dem Grundstück

– Besondere Ausstattung der Nass- / Sanitärräume für Menschen mit Behinderung u.a. Pflegeduschen / Pflegewannen (Hubbadewannenanlage), barrierefrei erreichbare WCs und Waschtische, etc. (vgl. DIN 18040-2)

– Kaskade aus 3 Luft-Wasser-Wärmepumpen zum Beheizen des Gebäudes

– 2 Pufferspeicher für die Heizung

o Pufferspeicher 1 zum Heizen / Kühlen (in 2 Heizkreisen)

o Pufferspeicher 2 für Warmwasser

– Beheizung sämtlicher Räume erfolgt über eine Fußbodenheizung

– Abluftanlage nach DIN 18017-3 mit Außenluftdurchlässen für eine Nachströmung der abgesaugten Luft

– Dezentrale Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung für Speisebereich und Mehrzweckraum im DG

– Entlüftung von Lager- und Sanitärräume über Abluftführung nach DIN 18017-3

Besonderheiten Los 2 ELT

– Gebäudehauptverteilung mit Messeinrichtung im Technikraum im EG

– Eigene Unterverteilung in jedem Stockwerk des Wohnbereiches

– Dimmbare Beleuchtungsanlage in allen Räumen, Fluren und Förderbereichen (mit Ausnahme der Technikräume)

– LED-Beleuchtung

– Sicherheitsbeleuchtungsanlage als Zentralbatteriesystem mit Überwachungszentrale für notwendige Treppenräume, Flure und an den Ausgängen sowie in elektrischen Betriebsräumen, den Förder- / Unterrichtsräumen und Behinderten-WCs

– Blitzschutzanlage entsprechend der DIN VDE0185 Teil 11-3 als Blitzschutzsystem der Klasse III

– Gemeinsame Telefonanlage für Wohnbereich und Förderstätte

– Video-Gegensprechanlage an Haupteingängen und Anlieferung

– Elektronisches Schließsystem

– Flächendeckende Brandmeldeanlage

– Überwachung mittels Rauchmelder und Druckknopfmelder in Flucht- und Rettungswegen

– Brandabschottungen in den F30/F90 Brandwänden – abhängig von der Feuerwiderstandsklasse des durchdrungenen Bauteils

– Rufanlage nach DIN VDE 0834 mit erweiterten Funktionen

– Sternförmiges, strukturiertes Informationstechnologie-Leitungsnetz (IT-Netz) als hersteller- und dienstneutrales Netz

– Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach

Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. (Staatliche Investitionskostenförderung von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung; Neubau einer besonderen Wohnform nach BTHG mit 24 Wohnplätzen und einer Förderstätte)

Die vorläufigen Baukosten (KG 300 + 400) belaufen sich nach einer ersten Grobkostenermittlung auf ca. 8,2 Mio. € brutto.

Kennzahlen:

– BGF ca. 3.500 m²

– BRI ca. 12.000 m³

Terminvorschau:

– Start umgehend nach Abschluss VgV

– Planungsphase 2023 / 2024

– Förderantrag bis März 2024 / Bauantrag + Ausführungsplanung im Anschluss

– Bauausführung je nach Förderzusage ab Ende 2024 / Anfang 2025

– Gesamtfertigstellung bis Mitte 2027

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