VgV – Erweiterung Wendelinusschule Steinau | Objekt- und Fachplanungen

Auftraggeber: Kreisausschuss des Landkreises Fulda
Bauvorhaben: Erweiterung Wendelinusschule Steinau 

Es sind 4 eigene VgV ausgeschrieben:

***
Objektplanung Gebäude und Innenräume
TED-Nummer: 579281-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

***
Tragwerksplanung
TED-Nummer: 579471-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

***
Fachplanung Techn. Ausrüstung – HLS
TED-Nummer: 579829-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

***
Fachplanung Techn. Ausrüstung – Elektro
TED-Nummer: 580965-2024
Auftragsbekanntmachung TED-EU
> competitionline.de

***

Die Vergabeunterlagen stehen je Los für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter tender24.de 

***
Schlusstermin für den Eingang aller Angebote oder Teilnahmeanträge je VgV getrennt am:
> Dienstag, 29.10.2024 / 10:00 Uhr
Abgabe zwingend über das angegebene online Vergabeportal je Los / VgV getrennt.

***

Kurzbeschreibung für Alle Lose:

Der Landkreis Fulda beabsichtigt an der Wendelinusschule Steinau den Erweiterungsneubau einer Ganztagsbetreuung mit Mensa und Betreuungsräumen, den Anbau von Klassen- / Differenzierungsräumen an 2 Bestandsgebäude sowie die Sanierung der Bestandsgebäude in Teilbereichen.

Die Baumaßnahme soll im Ganzen geplant werden und im laufenden Betrieb der Schule in mehreren Teilmaßnahmen durchgeführt werden.

– BA 1: Neubau Gebäude M (Ganztag)

– BA 2: Sanierung Gebäude A (Verwaltung / Lehrer)

– BA 3: Sanierung + Anbau Gebäude B

– BA 4: Sanierung + Anbau Gebäude C

Der Erweiterungsneubau ist als freistehender 2-geschossiger Baukörper in Massivbauweise geplant.
Entwurfsbedingt auch in Systembauweise als z.B. leichter Holzbau denkbar.

Die Maßnahmen im Bestand sollen sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses der Anbauten an die Gebäude B + C auf Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich beschränken, einschließlich dem großflächigen Austausch von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke).

Die technischen Installationen im Bestand sollen nur dort ausgetauscht / erneuert, wo sie von den v.g. Umbau- und Sanierungsmaßnahmen betroffen sind.

Die Außenfassade des Bestandes einschl. Bestandsfenster sowie das Dach sollen unberührt bleiben.

Die Freianlagen sollen grundsätzlich unverändert bleiben und werden lediglich in geringem Maße verändert bzw. entwurfsbedingt überarbeitet. Bereiche, die durch die Baumaßnahme tangiert sind, müssen wieder hergestellt werden.

Die Baukosten (KG 200 – 600) werden nach einer Grobkostenermittlung mit ca. 5,85 Mio. € netto angenommen.

Eine Beschreibung im Detail kann je VgV / je Los den Vergabeunterlagen – Anlage 01 entnommen werden.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.