Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen nach VgV (VOF)

Die Auswahl und Beauftragung von Architekten- und Ingenieurleistungen hat sich zu einer anspruchsvollen und komplexen Aufgabe entwickelt.

Nach der Vergaberechtsreform 2016 sind seit dem 18.04.2016 das GWB und die VgV neu in Kraft getreten und zu berücksichtigen.
Am 24.08.2023 ist die geänderte VgV in Kraft getreten mit der Streichung von § 3 Abs. 7 Satz 2.

Seit Oktober 2018 ist die e-Vergabe zwingend durchzuführen.
Seit 25.10.2023 sind verpflichtend für die e-Vergabe im Oberschwellenbereich die eForms Zertifikate anzuwenden.

Ab 01.01.2024 liegt der Schwellenwert bei 221.000,- € netto für öffentl. Liefer- und Dienstleistungen.

Am 01.01.2021 ist die HOAI 2021 in Kraft getreten und zu berücksichtigen.

Wir betreuen für Sie das Auswahlverfahren von der Analyse der Aufgabenstellung, über die Auswahl der Kriterien, die Durchführung des Verfahrens, der Beratung bei der Vertragsverhandlung, bis hin zur Entscheidung über die Beauftragung.

Ob freie Verhandlung oder Durchführung von Verfahren über dem EU-Schwellenwert – jeder Schritt wird von uns nachvollziehbar durchgeführt und dokumentiert.

Wir bieten Ihnen bestmögliche Betreuung und Beratung durch unsere Erfahrung aus fast 500 erfolgreich durchgeführten Auswahlverfahren, damit Sie als Auftraggeber die Entscheidung über die Planerbeauftragung treffen können.

Wir sind unter www.competitionline.com unter den TOP 10 Betreuerbüros in Deutschland gelistet.

Herr Kunz ist in die Fachliste „VgV-Betreuer“ der Bayerischen Ingenieurekammer Bau eingetragen.

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